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   OLG Hamm, 14.03.2018 - I-20 U 120/17   

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OLG Hamm, 14.03.2018 - I-20 U 120/17 (https://dejure.org/2018,12566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2018 - I-20 U 120/17 (https://dejure.org/2018,12566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2018 - I-20 U 120/17 (https://dejure.org/2018,12566)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2018 - 20 U 120/17
    Nur wenn dem Versicherer gegenüber dem Beweis des "äußeren Bildes" auf der zweiten Stufe der Beweis von Tatsachen gelingt, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung des Versicherungsfalls ergibt, hat der Versicherungsnehmer auf der dritten Stufe den Vollbeweis einer bedingungsgemäßen Entwendung zu erbringen (vgl. statt vieler m. w. N. Senat Urt. v. 3.7.2013 - 20 U 226/12, r+s 2013, 373 = juris Rn. 19) .

    Ist die Redlichkeitsvermutung durch unstreitige oder vom Versicherer bewiesene Indizien erschüttert, ohne dass bereits seine Unglaubwürdigkeit bewiesen sein müsste, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (vgl. BGH Urt. v. 24.4.1991 - IV ZR 172/90, VersR 1991, 917 = juris Rn. 18 ff.; Senat Urt. v. 3.7.2013 - 20 U 226/12, r+s 2013, 373 = juris Rn. 23; KG Beschl. v. 10.4.2014 - 6 U 107/09, juris Rn. 11) .

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2018 - 20 U 120/17
    Ist die Redlichkeitsvermutung durch unstreitige oder vom Versicherer bewiesene Indizien erschüttert, ohne dass bereits seine Unglaubwürdigkeit bewiesen sein müsste, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (vgl. BGH Urt. v. 24.4.1991 - IV ZR 172/90, VersR 1991, 917 = juris Rn. 18 ff.; Senat Urt. v. 3.7.2013 - 20 U 226/12, r+s 2013, 373 = juris Rn. 23; KG Beschl. v. 10.4.2014 - 6 U 107/09, juris Rn. 11) .
  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 116/11

    Private Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2018 - 20 U 120/17
    b) Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH Beschl. v. 18.1.2012 - IV ZR 116/11, VersR 2012, 849 Rn. 9) .
  • OLG Hamm, 08.02.2012 - 20 U 172/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2018 - 20 U 120/17
    Dies ist anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer zur Überzeugung des Gerichts gemäß § 286 ZPO nachweist, dass er oder ein Dritter das versicherte Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit abgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt entgegen seinem / dessen Willen nicht wieder aufgefunden hat (sog. "äußeres Bild" eines versicherten Diebstahls; vgl. statt vieler m. w. N. Brockmöller, zfs 2017, 184; Senat Urt. v. 8.2.2012 - 20 U 172/11, VersR 2012, 1165 = juris Rn. 12; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, Ziffer A.2.2 AKB 2008, Rn. 18 f.) .
  • KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09

    Zum Beweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2018 - 20 U 120/17
    Ist die Redlichkeitsvermutung durch unstreitige oder vom Versicherer bewiesene Indizien erschüttert, ohne dass bereits seine Unglaubwürdigkeit bewiesen sein müsste, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (vgl. BGH Urt. v. 24.4.1991 - IV ZR 172/90, VersR 1991, 917 = juris Rn. 18 ff.; Senat Urt. v. 3.7.2013 - 20 U 226/12, r+s 2013, 373 = juris Rn. 23; KG Beschl. v. 10.4.2014 - 6 U 107/09, juris Rn. 11) .
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 42/18

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis einer versicherten Entwendung durch eigene

    Es ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (BGH, Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; Senat, Urt. v. 8.8.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304; OLG Hamm, Urt. v. 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184).

    Der Versicherungsnehmer kann dann den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris).

  • OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18

    1. Den Parteien eines Fahrzeugversicherungsvertrages steht es frei, auch andere

    Dieser Minimalsachverhalt, das sog. äußere Bild einer Entwendung, ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (BGH, Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urteil vom 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304; OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2018 - 5 U 2/18

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung: Anforderungen an den Beweis der

    Dieser Minimalsachverhalt, das sog. äußere Bild einer Entwendung, ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (BGH, Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; OLG Hamm, Urt. v. 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184).
  • LG Bielefeld, 17.05.2021 - 18 O 144/20
    Nur wenn dem Versicherer gegenüber diesem Beweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls auf der zweiten Stufe der Beweis von Tatsachen gelingt, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung des Versicherungsfalls ergibt oder die Redlichkeitsvermutung durch unstreitige oder vom Versicherer bewiesene Indizien erschüttert wird, ohne dass bereits die Unglaubwürdigkeit des Klägers bewiesen sein müsste, hat der Versicherungsnehmer auf der dritten Stufe den Vollbeweis einer bedingungsgemäßen Entwendung zu erbringen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 14.03.2018, 20 U 120/17 - zit. n. Juris).
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